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Das Konzept


Die Akupunktur ist die wohl älteste Heilmethode der Welt. Grundlage der Akupunktur sind die in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) verankerten Vorstellungen über die verschiedenen Energien (Qi) und Funktionskreise des Körpers.

Die Energien des Körpers fließen in einem Leitbahnensystem - den Meridianen. Auf den insgesamt zwölf Hauptmeridianen sind über hundert Punkte bekannt, an denen der Energiefluss über Reize beeinflusst werden kann. Den Meridianen sind innere Organe aber auch Muskeln, Gelenke und die Haut zugeordnet. Sie können sich gegenseitig beeinflussen. Die Akupunktur basiert weiterhin auf der Fünf-Elemente-Lehre und umfasst zwei Verfahren:

1. Das Einstechen der Nadel in die Akupunkturpunkte beeinflusst den Fluss des Qi (Lebensenergie).

2. Bei der Moxibustion wird Beifußkraut oder eine vorgefertigte Moxa-Zigarre zum Glimmen gebracht. Auf diese Weise wird das Areal um den Akupunkturpunkt erwärmt.



Die Durchführung

Eine Akupunktursitzung dauert etwa 20 bis 30 Minuten. Dabei wird der Patient ruhig und entspannt gelagert, typischerweise liegt er bequem. Während einer Sitzung werden so wenige Punkte wie möglich gestochen. Manche Autoren geben eine Maximalzahl von 16 an, die aber in Einzelfällen überschritten werden kann. Eine komplette Therapie umfasst in der Regel 10 bis 15 solcher Sitzungen. Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein Handtuch mit.


Die Einsatzgebiete

Die Weltgesundheitsorganisation gibt auf ihrer Indikationsliste für Akupunktur unter anderem folgende Bereiche an:

  • chronische Schmerzen
  • Wirbelsäulen- und Gelenkprobleme
  • Muskuloskeletale Erkrankungen
       (wie das Cervicobrachialsyndrom)
  • Neurologische Störungen (z.B. nach Schlaganfällen)
  • Schlafstörungen
  • Bronchialasthma

    Akupunktur ist eine wirksame, nicht-chirurgische Therapie gegen Rückenschmerzen.


  • Die Krankenkassen

    Ab dem 1. Januar 2007 zahlen alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland Akupunkturen nur bei chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder in den Knien (Gonarthrose) im Rahmen einer Schmerztherapie. Alle anderen Akupunkturbehandlungen sind nicht Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und müssen selbst bezahlt werden (siehe Individuelle Gesundheitsleistungen).
    Qualifikation der Ärzte: Neben der ärztlichen Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ wird der Nachweis der jeweils 80-stündigen Kurse „Spezielle Schmerztherapie“ und „Psychosomatische Grundversorgung“ vorausgesetzt.
    Übrigens: Die Krankenkassen verlangen darüber hinaus jedes Jahr den Nachweis über die Teilnahme an Weiterbildungen im Rahmen ihrer Qualitätskontrollen.