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Individuelle Gesundheitsleistungen Ihre gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz für eine medizinische Grundversorgung.
Zahlreiche medizinisch empfehlenswerte Behandlungen oder wichtige Therapieergänzungen sind jedoch im Leistungskatalog der gesesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten.
Sie dürfen deshalb von Ihrem Arzt auch nicht auf Kosten der Krankenkasse erbracht werden.
Patienten, die auf eine umfangreichere Versorgung oder ergänzende Therapie dennoch nicht verzichten möchten,
werden folgende Leistungen auf Wunsch als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten. Akupunktur
Obwohl es sich um ein medizinisch anerkanntes Therapieverfahren handelt, dessen Wirkung vielfach belegt wurde,
werden die Kosten für Akupunkturbehandlungen nur im Ausnahmefall von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Erfolgreich eingesetzt wird die Akupunktur u.a. gegen folgende Beschwerden: Schröpfen
Ausleitende Verfahren dienen der Entgiftung des Körpers. Schröpfköpfe werden auf schmerzende Muskelverhärtungen gesetzt.
Dies sind Bindegewebsverquellungen mit herabgesetzter Durchblutung. Diese kommen vor allem am Rücken vor und können hartnäckige Beschwerden bereiten.
Schröpfen hat lokale wie auch reflektorisch segmentale Wirkung. Vakuum-Saugmassagen Zur Beseitigung von Muskelverspannungen Knochendichtemessung Zur Früherkennung und Prävention von Osteoporose. Traumheel-Behandlung Im Rahmen einer Injektionsakupunktur oder als Iontophorese. Vitaminspritzen Zur ergänzenden Behandlung von beispielsweise Neuropathien. |